Die Liquidation einer GmbH mit bestehender Pensionszusage ist unmöglich. Auch beim Verkauf der GmbH sind Pensionszusagen hinderlich. Die Auslagerung der Pensionszusage(n) kann das Problem lösen.
Viele geschäftsführenden Gesellschafter müssen ihre GmbH liquidieren, da sich kein Nachfolger findet, der den Geschäftsbetrieb weiterführt. Tendenz stark zunehmend!
Meist ist mindestens eine Pensionszusage vorhanden. Diese Pensionszusage ist oft ein wesentlicher Altersvorsorgebaustein des geschäftsführenden Gesellschafters.
Eine Auflösung bzw. Liquidation der GmbH ist jedoch nur möglich, wenn diese vorher von der Pensionsverpflichtung befreit worden ist.
Aber auch bei einem Verkauf der GmbH muss diese i.d.R. von der Pensionsverpflichtung befreit werden, da die Mehrzahl der potenziellen Käufer diese nicht übernehmen wird. Zumindest wenn keine ausreichende Rückdeckung (Rentenversicherung) vorhanden ist.
Zur schuldrechtlichen Entpflichtung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Verzicht oder Auslagerung. Auch ein Mix aus diesen beiden Optionen ist möglich.
Die steuerlichen Auswirkungen spielen bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle.
Zudem ist zu prüfen, ob Geld (Lebensversicherung, Investmentfonds, Bankguthaben) zur Finanzierung der Auslagerung vorhanden ist.
Verzicht:
Die Pensionsrückstellung wird gewinnerhöhend aufgelöst. Dies führt zu einer sofortigen Steuerzahlung der GmbH, falls kein entsprechender Verlustvortrag vorhanden ist.
Der versorgungsberechtigte Gesellschafter verliert zudem seine Altersvorsorge. Die Verzichtsoption sollte also nur gewählt werden, wenn eine Auslagerung nicht möglich ist.
Auslagerung:
Hier wird die Versorgungsverpflichtung gegen entsprechende Kapitalleistung (Rückdeckung) von einer Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Liquidationsversicherung übernommen.
Vorteil: Der Geschäftsführer behält seine Altersvorsorge.
Unbedingt erforderlich ist, dass die GmbH von einer möglichen Nachhaftung (subsidiäre Haftung: falls das Rückdeckungskapital nicht zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung ausreichen sollte) entbunden wird, da ansonsten die Liquidation der GmbH nicht möglich ist.
Pensionsfonds und Unterstützungskassen können diese vollständige Enthaftung übrigens nicht garantieren. Deshalb müssen andere Auslagerungsmöglichkeiten zur Anwendung kommen.
Ferner ist die Höhe der erforderlichen Kapitalzahlung bei der Auslagerung zu prüfen. Hier gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
Check was möglich ist und wieviel es Sie kostet:
Für einen „Vorabcheck“ ist nur das aktuellste Pensionsgutachten sowie der Text der Pensionszusage erforderlich.
Unsere Spezialisten und Kooperationspartner (Rentenberater, Steuerberater, Aktuare) stehen Ihnen gerne für einen kostenlosen Vorabcheck zur Verfügung.
Guten Abend Herr Mayer,
ich hoffe auf Ihre Nachsicht, dass ich erst jetzt Ihren Kommentar bzw. Ihre Frage beantworte.
… habe ich leider übersehen…
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die GmbH trotz Pensionszusage zu liquidieren.
Die Pensionszusage wird hierbei ausgelagert.
Kapitaleinsatz idR nicht erforderlich
Gebühren für Einrichtung und lfd Verwaltung sind deutlich niedriger als Jahresabschluss bzw. Abschlüsse (Handels- und Steuerbilanz) und Gutachten.
Um dies in Ihrem Fall beurteilen zu können, brauche ich jedoch Detail-Informationen.
Gutachten, Pensionszusagetext, Jahresabschluss etc.
Sie können mich gerne kontaktieren:
om@dolbera.de
tel. 08459 324 893 11 (ggf Nachricht auf AB hinterlassen)
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Mißlbeck
Guten Tag Herr Mißlbeck, ich benötige mittelfristig Hilfe.
Ich besitze eine GmbH die keinerlei Geschäfte mehr tätigt sondern nur noch
für die Auszahlung der Pensionsverpflichtung besteht.
Diese Auszahlung erfolgt über einen Fond der Allianzversicherung mittels einer mtl. Überweisung an die GmbH und anschließender mtl. Lohnabrechnung.
Nun ist dieser Fond Ende 2023 aufgebraucht. Die abgeschlossene RV bei der Allianz wird Anfang 2026 ausbezahlt und muss, nach meiner Information, an die GmbH ausbezahlt werden. Somit entsteht eine Pensionslücke, die mir privat kein Problem macht, da ich natürlich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Gerne würde ich die GmbH ruhen lassen. Nur wie soll das funktionieren.
Ausserdem fallen Kosten an wie Steuerberater usw. an.
Ein Darlehen an die GmbH geht scheinbar auch nicht so einfach und ist mit hohen Zinsen belastet.
Für eine Hilfe wäre ich Ihnen sehr Dankbar. Mir freundlichen Grüßen M. Volkamer
Guten Tag Herr Volkamer,
leider habe ich Ihren Kommentar bzw. Ihre Nachricht erst heute bemerkt.
Darum antworte ich erst jetzt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Pensionszusage von einer versicherungsfreien Unterstützungskasse übernommen wird.
Wenn
GmbH hat dadurch keine Pensionsverpflichtung mehr und kann liquidiert werden.
Die zugesagten Pensionszahlungen sind natürlich von der Unterstützungskasse zu leisten.
Deshalb benötigt diese entweder das entsprechende Kapital.
Entweder in einem Betrag oder in laufenden Zuwendungen von Ihnen.
Kosten bzw. Gebühren:
Einmalig für Auslagerung
mtl. für Verwaltung
Im Gegenzug entfallen die dzt. Kosten für:
Steuerberater bzw. Jahresabschlüsse Handels- und Steuerbilanz, Gutachten
Sie könnten übrigens auch auf die Pensionszusage verzichten, aber dann muss die Rückstellung steuerwirksam aufgelöst werden.
Wenn kein Verlustvortrag vorhanden ist, dann ist sofort Steuerzahlung fällig.
Sie können mich gerne für weitere Fragen telefonisch kontaktieren: 08459 324 893 11
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Mißlbeck