Die Liquidation einer GmbH mit bestehender Pensionszusage ist unmöglich. Auch beim Verkauf der GmbH sind Pensionszusagen hinderlich. Die Auslagerung der Pensionszusage(n) kann das Problem lösen.

Viele geschäftsführenden Gesellschafter müssen ihre GmbH liquidieren, da sich kein Nachfolger findet, der den Geschäftsbetrieb weiterführt. Tendenz stark zunehmend!

Meist ist mindestens eine Pensionszusage vorhanden. Diese Pensionszusage ist oft ein wesentlicher Altersvorsorgebaustein des geschäftsführenden Gesellschafters.

Eine Auflösung bzw. Liquidation der GmbH ist jedoch nur möglich, wenn diese vorher von der Pensionsverpflichtung befreit worden ist.

Aber auch bei einem Verkauf der GmbH muss diese i.d.R. von der Pensionsverpflichtung befreit werden, da die Mehrzahl der potenziellen Käufer diese nicht übernehmen wird. Zumindest wenn keine ausreichende Rückdeckung (Rentenversicherung) vorhanden ist.

Zur schuldrechtlichen Entpflichtung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Verzicht oder Auslagerung. Auch ein Mix aus diesen beiden Optionen ist möglich.

Die steuerlichen Auswirkungen spielen bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle.

Zudem ist zu prüfen, ob Geld (Lebensversicherung, Investmentfonds, Bankguthaben) zur Finanzierung der Auslagerung vorhanden ist.

Verzicht:
Die Pensionsrückstellung wird gewinnerhöhend aufgelöst. Dies führt zu einer sofortigen Steuerzahlung der GmbH, falls kein entsprechender Verlustvortrag vorhanden ist.
Der versorgungsberechtigte Gesellschafter verliert zudem seine Altersvorsorge. Die Verzichtsoption sollte also nur gewählt werden, wenn eine Auslagerung nicht möglich ist.

Auslagerung:
Hier wird die Versorgungsverpflichtung gegen entsprechende Kapitalleistung (Rückdeckung) von einer Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Liquidationsversicherung übernommen.
Vorteil: Der Geschäftsführer behält seine Altersvorsorge.
Unbedingt erforderlich ist, dass die GmbH von einer möglichen Nachhaftung (subsidiäre Haftung: falls das Rückdeckungskapital nicht zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung ausreichen sollte) entbunden wird, da ansonsten die Liquidation der GmbH nicht möglich ist.
Pensionsfonds und Unterstützungskassen können diese vollständige Enthaftung übrigens nicht garantieren. Deshalb müssen andere Auslagerungsmöglichkeiten zur Anwendung kommen.
Ferner ist die Höhe der erforderlichen Kapitalzahlung bei der Auslagerung zu prüfen. Hier gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Anbietern.

Check was möglich ist und wieviel es Sie kostet:
Für einen „Vorabcheck“ ist nur das aktuellste Pensionsgutachten sowie der Text der Pensionszusage erforderlich.

Unsere Spezialisten und Kooperationspartner (Rentenberater, Steuerberater, Aktuare) stehen Ihnen gerne für einen kostenlosen Vorabcheck zur Verfügung.